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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 347/2020 vom 18.05.2020
Absage Verleihung Förderplakette für Arbeitgeber 2020
Die Förderplakette ist nach nunmehr 13 Jahren zu einer etablierten Auszeichnung für die Arbeitgeber in unserem Land geworden ist, die unsere Gesellschaft durch die Förderung der ehrenamtlichen Kräfte im Brand- und Katastrophenschutz stärken. Gerade in Krisenzeiten, die wir gerade selbst erleben, sind die ehrenamtlich Engagierten eine wichtige Stütze für die Solidargemeinschaft. Umso schwerer fällt es, eine wertschätzende Veranstaltung wie den Festakt zur Verleihung der Arbeitgeberförderplakette absagen zu müssen.
Gemeinsam mit der Jury hat das Ministerium des Innern den Entschluss gefasst, dass die Förderplakette erst im nächsten Jahr vergeben werden soll, um Sie, die Vorschlagsberechtigten und auch die Arbeitgeber zu entlasten und das nächste Vergabeverfahren in hoffentlich ruhigeren Zeiten durchführen zu können.
Die Verleihung der Förderplakette 2021 wird in einem besonderen Rahmen stattfinden, um den in diesem Jahr ausgefallenen Termin aufzufangen.
Die Vorschläge zu potentiellen Preisträgern, die das Ministerium bislang erreicht haben, werden selbstverständlich für die Verleihung der Förderplakette in 2021 berücksichtigt und im nächsten Jahr vorgestellt werden. Über weitere Planungen für das Vergabeverfahren im nächsten Jahr werden wir informieren.
Die Vorschlagsberechtigten werden ebenfalls von der Absage der Verleihung der Förderplakette benachrichtigt.
Az.: 15.1.10-001/001