Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 251/2003 vom 04.03.2003
Abschaffung der Lohnsteuerkarte
Das Bundesfinanzministerium plant derzeit zusammen mit den Ländern Maßnahmen zur Steuervereinfachung und zählt hierzu auch Überlegungen, die Lohnsteuerkarte bis 2005 abzuschaffen. Würde das Lohnsteuerverfahren auf elektronische Form umgestellt, wären künftig weniger Arbeitsschritte erforderlich: Statt bislang elf Schritte vom Ausstellen der Lohnsteuerkarte bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sollen künftig nur noch sechs Schritte notwendig sein. Die Angaben zur Lohn- und Einkommensteuer werden dann vom Arbeitgeber direkt den Finanzämtern gemeldet - mit Kontrollausdruck für den Arbeitnehmer. Um den Arbeitgebern Zeit zur Anschaffung der notwendigen Software zu geben, soll das Gesetz erst 2005 in Kraft treten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich zu vorbereitenden Verordnungsentwürfen bisher vor allem im Hinblick auf die Kosten der Umstellung kritisch geäußert.
Das traditionelle Lohnsteuer-Verfahren soll unter massivem Einsatz elektronischer Kommunikation so modernisiert werden, dass insbesondere Lohnsteuer-Karten, Lohnsteuer-Anmeldungen und Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung entfallen können, die Kommunikation elektronisch abgewickelt wird und Antragsveranlagungen stark vereinfacht werden.
Die DStGB-Hauptgeschäftsstelle hat sich in mehreren Schreiben an das BMF für die Belange der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Entwurf der so genannten Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV) eingesetzt. Insbesondere wurde kritisch zu den im Falle der Umsetzung der Verordnung entstehenden Kosten im Zusammenhang mit einer programmgesteuerten Aufzeichnung Stellung genommen. Der Verordnungsentwurf bezeichnet die für die Gemeinden entstehenden Kosten als derzeit nicht näher bestimmbar. Kosten werden insbesondere durch Kauf, Anpassung und Wartung der Software entstehen, die im Rahmen der „automatisierten Aufzeichnung“ zusätzlich erforderlich sein werden. Der Aufwand zur Umsetzung der neuen Verordnung steht insbesondere bei kleinen Gemeinden in einem besonders ungünstigen Verhältnis zu dem Nutzen der automatisierten Aufzeichnung. Die DStGB-Hauptgeschäftsstelle hat daher das BMF gebeten, vorzusehen, dass jedenfalls bei kleineren Gemeinden die automatisierte Aufzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben, sondern die handschriftliche Aufzeichnung wahlweise ermöglicht wird.
Auch bei den Ländern gibt es im Einzelnen noch keinen Konsens über die Abschaffung der Lohnsteuerkarte: Umstritten ist z. B., ob die Karte nicht aus systematischen Gründen weiterhin benötigt wird, zum Beispiel um Freibeträge und die Lohnsteuerklasse einzutragen. In der Diskussion sind auch Datenschutzerwägungen, die Sicherheitsmaßnahmen bei der Übertragung von Daten im öffentlichen Netz erforderlich machen. Immerhin kann darauf verwiesen werden, dass eine solche Umstellung in Österreich bereits erprobt ist, wo die Meldebehörden seit 1998 hierdurch keine Lohnsteuerkarten mehr ausstellen und in diesem Zusammenhang überwiegend von guten Erfahrungen gesprochen wird. Einige Schritte auf dem Weg zur Automatisierung in der Steuerverwaltung sind dagegen auch in Deutschland bereits erfolgt:
Die elektronische Unterschrift für Steuererklärungen ist bereits jetzt durch die neue Steuerdaten-Übermittlungsverordnung möglich. Diese Verordnung erlaubt die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Eine erste praktische Anwendung bietet das von der Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Programm ElsterFormular 2002, mit dem bereits jetzt elektronisch signierte Einkommensteuererklärungen an die Finanzämter übermittelt werden können.
Unkompliziert sind auch weitere Punkte, über die soeben zwischen Bund und Ländern beraten wurde:
Alle Länder haben bereits einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zugestimmt, durch Generalerlasse die unmittelbare Geltung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben anzuordnen. Damit soll die Normenflut im Bereich des Steuerrechts für die Zukunft eingedämmt werden. Darüber hinaus wird diskutiert, dass der Altbestand an inhaltsgleichen Ländererlassen und OFD-Verfügungen durchgeforstet und zu einem bestimmten Stichtag mit Wirkung für die Zukunft aufhoben wird. In Kürze werde auch ein Vorschlag zur Aktualisierung, Überarbeitung und Zusammenfassung von BMF-Schreiben vorgelegt.
Die Länder haben auch einem BMF-Vorschlag zugestimmt, die Vordrucke für Steuererklärungen zu vereinheitlichen. Eine Arbeitsgruppe bereitet die praktische Umsetzung vor. Für die Übergangszeit haben sich die Länder bereit erklärt, die Steuererklärungsvordrucke anderer Länder zu akzeptieren. Die Länder wollen zudem das Bundesfinanzministerium beim Aufbau einer Webseite für Steuererklärungsvordrucke unterstützen.
Az.: IV/1 921-00