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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 53/2006 vom 13.12.2005
Abschaffung der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung
Die mit dem Mittelstandsgesetz 2003 eingeführte Mittelstandsverträglichkeitsprüfung, der jede kommunale Regelung unterzogen werden musste, wird wieder abgeschafft. Die Landesregierung wird alle ihre Gesetzesvorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Mittelstand überprüfen. Dazu ist eine gesetzliche Regelung wie die Mittelstandsverträglichkeitsprüfung nicht hinreichend. Die Anwendungsverpflichtung der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung für die Kommunen hat sich als nicht praxistauglich erwiesen. Eine Kontrolle der damit verbundenen Dokumentationspflicht würde einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand erfordern.
Damit setzt die Landesregierung eine Forderung des Städte- und Gemeindebundes um, der die Mittelstandsverträglichkeitsprüfung für Kommunen von Anfang an abgelehnt hatte. Auch weitere Vorschriften des Mittelstandsgesetzes stehen derzeit auf dem Prüfstand.
Az.: III/1 450 - 30