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StGB NRW-Mitteilung 464/2007 vom 24.07.2007
Abschluss eines Gesamtvertrages mit der GEMA
Zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bestehen nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin seit einiger Zeit Kontakte, die zum Abschluss eines neuen Gesamtvertrages führen sollen. Gegenstand des Vertrages sollen Musikdarbietungen der Städte, Landkreise und Gemeinden in der Öffentlichkeit, insbesondere also anlässlich von kommunalen Veranstaltungen wie Konzerten, Weihnachts- oder Jahrmärkten sein. Für die Kommunen hätte ein solcher Vertrag den Vorteil, dass sie Anspruch auf einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 % auf die im Bundesanzeiger veröffentlichten Vergütungssätze der GEMA hätten. Der Gesamtvertrag würde die Kommunen dagegen nicht davon entbinden, ihre Musikdarbietungen vorher bei der GEMA anzumelden und die erforderliche Einwilligung rechtzeitig durch Abschluss eines Vertrages mit der GEMA zu erwerben.
Die Geschäftsstelle wird darüber informieren, wenn es zum Abschluss des Vertrages zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gekommen ist.
Az.: IV/2 320-13