Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 187/1997 vom 05.04.1997
Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen
In seinem Beschluß vom 25.11.1996 hatte das Präsidium des NWStGB den Bund aufgefordert, sein Konzept zur Abstufung autobahnparaller Bundesstraßen umgehend zurückzunehmen und weiterhin seiner Infrastrukturverpflichtung nachzukommen, ein leistungsfähiges Netz von Bundesfernstraßen zur Bewältigung des steigenden weiträumigen Straßenpersonen- und -güterverkehrs vorzuhalten. Das Präsidium bewertete das Abstufungskonzept als einen Versuch des Bundes, kostenintensive Aufgaben nach unten zu verlagern, ohne für einen angemessenen Finanzausgleich gerade zu stehen. Es sei für die Städte und Gemeinden nicht akzeptabel, Straßen in ihre Bau- und Unterhaltungslast zu übernehmen, die in Zeiten besserer Finanzausstattung auf staatliche Ebene heraufgestuft und mit zum Teil so hohen Standards ausgebaut wurden, daß sie nun aus Verkehrssicherheitsgründen vielfach wieder zurückgebaut werden müßten (vgl. auch MittNr. 4/97, lfd. Nr. 103).
Vor diesem Hintergrund haben die Bundesländer kürzlich beschlossen, die Abstufungsproblematik auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz zu behandeln. Zielrichtung der Beratungen soll es danach sein, den Bund aufzufordern,
- sein Gesamtkonzept einschließlich der zu einem späteren Zeitpunkt angekündigten generellen Netzbereinigung offenzulegen,
- sein Abstufungskonzept hinsichtlich der Abstufungskriterien und des Abstufungsumfangs nochmals zu überprüfen,
- zur Vermeidung einer erheblichen finanziellen Lastenverschiebung im Verhältnis Bund/Länder das Bundesfernstraßennetz im wesentlichen in seiner Gesamtlänge zu beizubehalten,
- in geeigneten Einzelfällen auch bisher in Länderbaulast befindliche Straßen zu Bundesstraßen aufzustufen und
- im Falle der Beibehaltung des Abstufungsumfangs, eine Neuregelung der Finanzausstattung (Kompensation) zwischen Bund und Ländern vorzunehmen.
Az.: III/1 642-11