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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 550/1996 vom 20.11.1996
Abstufungskonzept des BMV für autobahnparallele Bundesstraßen
Der Bund plant in erheblichem Umfang Bundesstraßen in die Straßenbaulast der Länder zu überführen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies eine Abstufung von 1.499,5 km Bundesstraßen. Wir haben hierüber ausführlich in der Mitteilung des NWStGB lfd. Nr. 391 vom 5.8.1996 berichtet. Der Geschäftsstelle liegt nun die konkrete Abstufungsliste über die einzelnen abzustufenden Streckenabschnitte vor. Sie kann in der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Der NWStGB-Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik hat in seiner Sitzung vom 22.10.1996 hierzu folgenden Beschluß gefaßt:
Der Ausschuß fordert das Land auf, rechtlich und politisch auf die Verhinderung des Bundeskonzepts zur Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen hinzuwirken. Dieses Konzept ist
- in sich rechtswidrig, weil es den Ein- und Umstufungsregeln des Fernstraßenrechts
widerspricht
- ein weiterer Versuch des Bundes, kostenintensive Aufgaben nach unten zu verlagern,
ohne für einen angemessenen Finanzausgleich geradezustehen
- ein unakzeptabler Schritt in Richtung auf ein ausgedünntes, elitäres und evtl. gebüh-
renpflichtiges Bundesfernstraßennetz, während die Länder und die Kommunen die
hohen Kosten für die Unterhaltung der Rest-Infrastruktur übernehmen sollen.
Der Ausschuß weist darauf hin, daß der NWStGB eine im Wege des "Domino-Effekts" aus diesem Abstufungskonzept resultierende Abstufung von Landes- und Kreisstraßen zu Gemeindestraßen nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern den Kommunen empfehlen wird, jede einzelne Abstufung rechtlich sorgfältig zu prüfen.
Az.: III/1 641-11