Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 642/2024 vom 02.09.2024

Abwassersymposium 2024

Die Kommunal Agentur NRW veranstaltet am 29. Oktober 2024 in Münster das 23. Abwassersymposium. Auch in den Jahren 2023 und 2024 bildete das Wasser-, Abwasser- und Beitragsrecht den Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Dabei ist im Rahmen der Bauleitplanung insbesondere der Hochwasser- und Überflutungsschutz unter dem Gesichtspunkt der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in das Blickfeld gerückt. Trägt ein Bebauungsplan den Gesichtspunkten der Klimaanpassung und des Überflutungsschutzes auf der Grundlage der technischen Regelwerke (u. a. DIN EN 752, DWA A 118 und DIN 1986-100) und der verfügbaren Informationen zu dem Thema Starkregen (insbesondere im Klimaatlas NRW (www.klimaatlas.nrw) nicht ausreichend Rechnung, so kann ein bauplanungsrechtliches Abwägungsdefizit vorliegen, welcher den Bebauungsplan unwirksam macht. Zugleich nehmen auch die Gerichtsverfahren zu, in denen Grundstückseigentümer gegen den Vollzug eines Bebauungsplanes vorgehen, weil sie eine Überflutungsgefahr befürchten.

Im Wasserrecht hat sich die Rechtsprechung insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, welche Reichweite die Gewässerunterhaltungspflicht hat und unter welchen Voraussetzungen der Träger der Gewässerunterhaltungspflicht einer Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) ausgesetzt ist. Dieses gilt insbesondere für Anlagen an Gewässern (§ 36 WHG, §§ 22 ff. LWG NRW) wie z. B. Verrohrungen und Kastendurchlässe die sanierungsbedürftig sind.

Im Anschluss- und Benutzungsrecht bildete insbesondere die Frage der Abwasserüberlassungspflicht für das Niederschlagswasser (§ 48 LWG NRW) sowie die Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht (§ 49 Abs. 4 Satz 1 LWG NRW) und die damit verbundenen beitragsrechtlichen Folgen den Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Ebenso wurde im Wasseranschlussbeitragsrecht entschieden, dass ein Wasseranschlussbeitrag für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht erhoben werden kann.

Daneben haben sich die Verwaltungsgerichte in den Jahren 2023 und 2024 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Messdaten von ungeeichten Wasserzählern verwendet werden dürfen.

Auf dem Abwassersymposium werden Richter des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen die bislang ergangene Rechtsprechung darstellen.

Anmeldungen können über die Internetseite der Kommunal- Agentur NRW (www.kommunalagentur.nrw – Rubrik: Aktuelles und Termine – Unterrubrik: Veranstaltungen) erfolgen.

Az.: 24.1.1 qu

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