Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 335/2019 vom 21.06.2019

Abwassersymposium der Kommunal Agentur NRW

Am Montag, den 02.09.2019 wird in Münster das 18. Abwassersymposium der Kommunal Agentur NRW stattfinden. Auf dem Abwassersymposium 2019 werden die aktuellen Entscheidungen des OVG NRW dargestellt.  So hat das OVG NRW im November 2018 entschieden, dass sich die Auflage in einer Baugenehmigung zur Versickerung des Niederschlagswassers auf dem privaten Grundstück erledigt, wenn zeitlich später vor dem Grundstück ein öffentlicher Regenwasserkanal gebaut wird und der Anschluss an diesen Kanal von vorherein so vorgesehen war. Weiterhin hat das OVG NRW erneut seine Rechtsprechung zur Anschlusspflicht an die öffentliche Abwasserkanalisation dahin bestätigt, dass die Beseitigung des Niederschlagswassers von einem privaten Grundstück insbesondere dazu dient, eine Überflutung von Nachbargrundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden.  

Im Wasserrecht hat sich das OVG NRW im Jahr 2019 mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Wasserlauf als oberirdisches Gewässer angesehen werden kann bzw. unter welchen Voraussetzungen die Gewässereigenschaft insgesamt oder auch für Teilstrecken entfallen sein kann. Zugleich hat sich das OVG NRW erneut mit dem wasserwirtschaftlichen Ermessen (§ 12 WHG) der Wasserbehörde bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis beschäftigt. 

Im Abwassergebührenrecht stellt sich insbesondere die Frage, wann ein Gebührenbescheid als zugegangen gilt und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser zu erteilen ist. Daneben stellt sich auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Benutzung der öffentlichen Abwasserkanalisation angenommen werden kann. 

Daneben haben sich auch die Verwaltungsgerichte im Jahr 2019 mit vielfältigen Themen auseinandergesetzt. Hierzu gehört etwa die Frage, ob ein Grundstückseigentümer einen Anspruch gegen die Gemeinde darauf hat, dass diese sein Grundstück vor wild abfließendem Wasser von landwirtschaftlichen Flächen schützen muss. Gleichzeitig wurde dazu entschieden, ob die BRD einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Stadt für Geldzahlungen hat, die auf der Grundlage einer Vereinbarung für die Straßenoberflächenentwässerung gezahlt worden sind.

Weitere Informationen zum Abwassersymposium 2019 (Ablauf, Referenten, Seminargebühr) und die Möglichkeit der Internet-Anmeldung finden sich unter www.kommunalagenturnrw.de. Anmeldungen sind ebenfalls möglich bei der Kommunal Agentur NRW unter dumsch@kommunalagenturnrw.de.

Az.: 24.1.1

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