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Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 605/2024 vom 24.09.2024
Achte Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW verkündet
Am 19.09.2024 wurde die Freistellungs- und Urlaubsverordnung verkündet. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Inhalt der Änderungsverordnung ist, neben redaktionellen Änderungen, die Erhöhung der Sonderurlaubstage für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter zur Betreuung von erkrankten Kindern in den Jahren 2024 und 2025 unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in § 45 SGB V, die mit Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) angepasst wurden. Weiterhin wird –ebenfalls unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen – ein neuer Sonderurlaubstatbestand zur Begleitung von Kindern/Angehörigen mit Behinderung bei einer stationären Krankenhausbehandlung geschaffen. Zudem wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Erholungsurlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, zur Betreuung schwer pflegebedürftiger oder schwerbehinderter Kinder bis zur Vollendung des 18. Leben anzusparen.
Az.: 14.0.17-009