Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 275/2022 vom 01.04.2022

Änderung bei den Systembetreibern im Dualen System

Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2022 Nr. 11 vom 01.04.2022, S. 195) ist der Widerruf der Systemgenehmigung vom 15.03.2022 für die Interseroh Dienstleistungs-GmbH durch das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) bekannt gegeben worden. In der Folge hierzu sind in Nordrhein-Westfalen nunmehr zurzeit folgende 12 private Systembetreiber für das privatwirtschaftliche Duale System (§§ 13 ff. VerpackG) zugelassen:

·         die Altera System GmbH (MinBl. NRW 2021, S. 1045)

·         die BellandVision GmbH

·         die DSD GmbH

·         die EKO Punkt GmbH & Co KG

·         die Interseroh+ GmbH (MinBl. NRW 2021, S. 1046)

·         die Landbell AG für Rückholsysteme

·         die Noventiz GmbH

·         die PreZero Dual GmbH (MinBl. NRW 2019, S. 542)

·         die Reclay Systems GmbH (für das Duale System Redual)

·         die Recycling Dual GmbH (MinBl. NRW 2021 Nr. 5 vom 24.02.2021, S. 59)

·         die VEOLIA Umweltservice GmbH & Co KG

·         die Zentek GmbH & Co KG.

Alle 12 privaten Systembetreiber erfassen einheitlich in der gelben Tonne/dem gelben Sack die Einweg-Verpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen. Einwegverpackungen aus Glas werden im Regelfall in Altglascontainern erfasst. Die Erfassung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton erfolgt seit dem Jahr 1991 über die Altpapiergefäße der Städte, Gemeinden und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Insoweit haben die Städte, Gemeinden und Kreise einen Anspruch gegen die privaten Systembetreiber auf Vergütung gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG für die Mitbenutzung ihres öffentlich-rechtlichen Erfassungssystems für Altpapier (u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier). Das privatwirtschaftliche Duale System zur Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen ist kein Bestandteil der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt bzw. Gemeinde. Kosten des privatwirtschaftlichen Dualen System dürfen deshalb nicht über die Abfallgebühren finanziert werden, weil das privatwirtschaftliche System allein dadurch finanziert wird, dass die Hersteller und Vertreiber, die ihre Produkte in Einwegverpackungen verkaufen, an einen der privaten Systembetreiber auf vertraglicher Grundlage sog. Lizenzentgelte entrichten müssen. Mit diesen Lizenzentgelten wird das privatwirtschaftliche System zur Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen finanziert.

Az.: 25.0.8-004/005

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