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StGB NRW-Mitteilung 602/2009 vom 17.11.2009
Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Das Bundeskabinett hat am 04.11.2009 eine Verordnung beschlossen, die eine Reihe von Stoffen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellen soll. Danach werden Herstellung, Handel und Besitz der Modedroge "Spice" nun dauerhaft verboten und „Mephedron“ sowie weitere künstliche Rauschmittel aus dem Verkehr gezogen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497-Homologe" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Diese Regelung läuft nach einem Jahr aus und wird nun rechtzeitig durch eine dauerhafte Unterstellung dieser Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fortgeführt. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.
Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt:
- zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden, und
- Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.
Der neue Wirkstoff Tapentadol wird in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung zu kommen.
Az.: III 541