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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 196/2007 vom 23.03.2007
Änderung der Entschädigungsverordnung
Das Innenministerium hat nun mitgeteilt, daß die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für kommunale Mandatsträger nun doch noch nicht zum 1. April 2007 erfolgen kann. Anvisiert ist nun eine Änderung bis Mai. Ob die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen dann rückwirkend zum 01.04.2007 erfolgen werden, ist zur Zeit noch nicht klar, die genaue Höhe ebenfalls nicht. Es müssen daher zunächst einmal die alten Sätze der Entschädigungsverordnung bei der Berechnung der Aufwandsentschädigungen zugrunde gelegt werden. Sobald wir genaueres wissen, werden wir Sie umgehend informieren.
Az.: I/3 020-08-45