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StGB NRW-Mitteilung 707/2001 vom 05.12.2001
Änderung der Entschädigungsverordnung
Das Innenministerium NRW hat der Geschäftsstelle nunmehr die endgültige Fassung der Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung zugeleitet, nachdem der Ausschuß für Kommunalpolitik am 07.11.2001 dem Entwurf zugestimmt hatte.
Die Änderungsverordnung, die im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachinformation und Service" "Recht und Verfassung" abrufbar ist, vollzieht in erster Linie die eigentlich zur Hälfte der Wahlzeit vorzunehmende Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten. Wegen der Euro-Umstellung zum Jahreswechsel ist diese Anpassung jetzt bereits zum 1.1.2002 erfolgt. Daneben wird für die Fahrtkostenerstattung eine Verweisung auf das Landesreisekostengesetz eingeführt, verbunden mit einer möglichen Entschädigungszahlung für Fahrten mit dem Fahrrad. Auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände ist für die Abrechnung der Fahrtkosten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen worden.
Az.: I/2 020-08-45/1