Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 278/2022 vom 19.05.2022

Änderung der Erschwerniszulagenverordnung verkündet - Inkrafttreten morgen, 20.05.2022

In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts (GV. NRW.) ist die bereits angekündigte Änderung der Erschwerniszulagenverordnung zugunsten von feuerwehrtechnischen Beamten, die als Notfallsanitäter tatsächlich in der Notfallrettung eingesetzt werden, verkündet worden. Die Änderung tritt am Freitag, 20.05.2022 in Kraft. Die Änderungsverordnung finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20449&ver=8&val=20449&sg=0&menu=0&vd_back=N .

In der Änderungsverordnung wird auf § 9 Abs. 1 verwiesen. Diese Regelung finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=40507&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=571986 .

Danach erhalten die feuerwehrtechnischen Beamten für jede im Rettungsdiensteinsatz geleistet Stunde eine Erschwerniszulage in Höhe von 2,50 Euro. Die kommunalen Spitzenverbände und die Feuerwehrfachverbände hatten sich kritisch zu dieser neuen Zulage geäußert. Die gemeinsame Stellungnahme ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des StGB NRW unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Feuerwehr abrufbar.

Az.: 15.1.17-001/005

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