Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 60/2008 vom 16.01.2008
Änderung der Freibeträge für Entschädigung
Änderung der Freibeträge für Entschädigung
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 02.01.2008 mitgeteilt, dass die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder ab 2007 entsprechend des in R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuerrichtlinie 2008 genannten Betrages mindestens in Höhe von 175 € monatlich steuerfrei sind. Den Erlass können Sie im Intranet unter Fachinformationen und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Entschädigungsverordnung herunterladen.
Az.: I/3 020-08-45/2