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StGB NRW-Mitteilung 486/1999 vom 05.08.1999

Änderung der Kommunalwahlordnung

Mit Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 29 v. 19.07.1999 - hat der Innenminister die Vierte Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 16.07.1999 verkündet.

Im wesentlichen erfolgen die Änderungen als notwendige Folgerung der Aufhebung der sog. 5 %-Sperrklausel. Darüber hinaus werden Änderungen zu der Anlage 18 a und 20 a zur Kommunalwahlordnung "Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Stimmbezirk zur Wahl des Bürgermeisters - der Vertretung der Gemeinde - des Landrates - der Vertretung des Kreises" und "Ergänzung zur Briefwahlniederschrift zur Wahl des Bürgermeisters - der Vertretung der Gemeinde - des Landrates - der Vertretung des Kreises" vollzogen.

Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt NW, Nr. 29, S. 416 abgedruckt und auch auf der Internet-Seite des Innenministeriums unter www.im.nrw.de unter der Rubrik "Gesetze, Verordnungen, Erlasse" abrufbar.

Az.: I/2 024-50

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