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StGB NRW-Mitteilung 5/2009 vom 17.12.2008
Änderung der Kommunalwahlordnung
Mit der 8. Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 11. November 2008 hat das Innenministerium NRW die kommunalwahlrechtlichen Regelungen an die mit der Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen verbundenen Erfordernisse angepasst. Eingefügt wurde insbesondere ein XIII. Abschnitt „gleichzeitige Durchführung mit Parlamentswahlen“, der Regelungen zur gemeinsamen Durchführung der Wahlen enthält. Die §§ 85 ff. enthalten insbesondere Regelungen zur Gestaltung von Wahlunterlagen, der Stimmbezirke, der Wahlorgane, des Wählerverzeichnisses, zu den Wahlurnen und der Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Verordnung ist im Intranet unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Kommunalwahl 2009, abzurufen.
Az.: I/3 024-100