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StGB NRW-Mitteilung 494/2009 vom 14.09.2009
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung - Musterverordnung-StGB NRW
Die Ordnungsbehördliche Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Rechts- und Verfassungsausschusses überarbeitet. Zum einen wurden in der Präambel die §§ 9 Abs. 3 und 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW als Ermächtigungsgrundlagen aufgenommen. Zum anderen wurde das Fütterungsverbot für wildlebende Katzen aus der Verordnung gestrichen. Die aktuelle Ordnungsbehördliche Musterverordnung ist im Mitgliederbereich des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinfo/Service, Mustersatzungen, abrufbar.
Erläuternde Informationen zu den vorgenommenen Änderungen finden sich in den Anmerkungen zur Musterverordnung.
Az.: I/2 100-00-01