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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 210/2017 vom 06.03.2017
Änderung der Passverwaltungsvorschrift wegen elektronischer Reisepässe
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat per Erlass vom 01.03.2017 die Hinweise zur Durchführung des Personalausweis- und Passgesetzes vom 23. Mai 2016 ergänzt, was den Bereich der Siegelung und Unterschrift bei der Ausfertigung von Pässen angeht. Darüber hinaus hat das BMI einen Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen bei der neuen Generation der elektronischen Reisepässe herausgegeben.
Das Schreiben des BMI mit den näheren Einzelheiten sowie der Flyer sind von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/ Fachgebiet/ Recht und Verfassung/ Pass- und Personalausweisrecht abrufbar.
Az.: 18.1.3-001/001