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StGB NRW-Mitteilung 731/1998 vom 20.12.1998
Änderung der Pflegewohngeldverordnung
Mit dem Ziel der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens hat der Landtag am 1.12.1998 auf Vorschlag der Landesregierung einer Änderung der Verordnung über Pflegewohngeld vom 4.6.1996 (GV.NW. S. 200) abschließend zugestimmt. Die Änderung sieht vor, daß
- der einmal ermittelte Pflegewohngeldanspruch für 12 Monate unverändert bestehen bleibt,
- nur der Monat des Einzugs und der Monat des Auszugs "spitz" abgerechnet werden,
- Änderungen nur bei Pflegesatzänderungen bzw. bei Änderungen der Pflegestufe vorgenommen werden und
- von einem einheitlichen Jahresdurchschnittswert von 30,42 Tagen pro Monat ausgegangen wird.
Durch diese Änderung, die am 1.1.1999 in Kraft tritt, soll der derzeitige Verwaltungsaufwand um etwa 2/3 reduziert werden. Die Landesregierung hat alle am Verfahren Beteiligten gebeten, die Änderung im Kontext der jetzt laufenden Pflegesatzänderungen für das Jahr 1999 mit einzubeziehen.
Az.: III 872 - 3