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StGB NRW-Mitteilung 14/2020 vom 07.01.2020
Änderung der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Am 01.01.2020 ist eine Satzungsänderung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die die Zahlung freiwilliger Unterstützungsleistungen für ehrenamtlich Angehörige der Feuerwehr auf Grundlage der Ermächtigung in § 56 Abs. 2 BHKG an leibliche Mütter oder Väter eines waisenberechtigten Kindes auch dann ermöglicht, wenn zwar eine häusliche Gemeinschaft mit dem / der Verstorbenen, aber keine Ehe bestand.
Die am 19.12.2019 veröffentlichte Satzungsänderung können Sie hier nachlesen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18168&ver=8&val=18168&sg=0&menu=1&vd_back=N .
Az.: 19.1.7-003/003