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StGB NRW-Mitteilung 257/2012 vom 26.04.2012
Änderung der Schülerfahrkostenverordnung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 17.04.2012 nochmals auf die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung hingewiesen. Die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung, die das Landeskabinett Anfang des Jahres auf den Weg gebracht habe, könne zum kommenden Schuljahr 2012/13 umgesetzt werden. Künftig würden Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich genauso behandelt wie Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse in anderen Schulen der Sekundarstufe I.
Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten hätten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab einer Schulweglänge von 3,5 km, in der Sekundarstufe II ab 5 km. Den Kommunen würde für die entstehenden Mehrkosten ein finanzieller Ausgleich von 6,5 Mio. Euro jährlich gewährt.
Az.: IV/2 214-50/2