Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 113/2006 vom 10.01.2006

Änderung der Subventionswerttabelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat darüber informiert, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2006 der Referenzzinssatz auf 3,70 % festgelegt wurde. Dementsprechend wird die Subventionswerttabelle angepasst.

Die Subventionswerttabelle ist Voraussetzung zur Ermittlung des Subventionswertes. Bei zinsgünstigen Darlehen wird der Zinsvorteil festgestellt, der sich aus der Differenz zwischen dem von der EU-Kommission festgelegten Referenzzinssatz und dem Effektivzinssatz ergibt. Die Summe der mit dem Referenzzinssatz diskontierten Zinsvorteile in Prozent der Bemessungsgrundlage ist der Subventionswert des Darlehens.

Die Subventionswerttabelle kann unter der Internetadresse: www.bmwi.bund.de unter den Rubriken Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Regionalpolitik heruntergeladen werden.

Az.: III 450 - 30

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