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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 76/2007 vom 22.01.2007
Änderung der Systematik bei der Gewerbesteuerumlage
Mit Mitteilungsbeitrag Nr. 572 vom 22.08.2006 hatten wir darüber informiert, dass sich die kommunalen Spitzenverbände bei der Festsetzung der Erhöhungszahl der Gewerbesteuerumlage in den alten Bundesländern im Rahmen der Anschlussregelung des Fonds Deutsche Einheit für das Jahr 2007 für eine Rundung der Vervielfältigerpunkte auf 6 ausgesprochen hatten. Darüber hinaus plädierte man hinsichtlich einer endgültigen Festsetzung der Erhöhungszahl für ein Abwarten der Ergebnisse der November-Steuerschätzung. Es war uns gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden auf Bundesebene gelungen, eine Änderung des Verordnungsentwurfs in der Form herbeizuführen, dass der Vervielfältiger nicht auf 7, sondern 6 Prozentpunkte gerundet werden sollte. Diese Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbsteuerumlage nach § 6 Abs. 5 GFRG im Jahr 2007 ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. Nr. 62 vom 21. Dezember 2006; Seite 3204).
Nun wurde uns von Seiten des BMF mitgeteilt, dass die Erhöhungszahl ab diesem Jahr grundsätzlich auf der Grundlage der November-Steuerschätzung ermittelt wird. Begründet wird dies mit dem damals auch von Seiten der kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Argument, dass die Herbstschätzung realitätsnäher sei und somit verhindert werden soll, dass sich die Differenz zwischen dem in der Verordnung festgelegten und dem nach den Ist-Ergebnissen der Gewerbesteuerumlage erforderlichen Vervielfältiger reduziert. Demnach wird die Höhe des Vervielfältigers den kommunalen Spitzenverbänden regelmäßig erst nach der Herbststeuerschätzung, die in der Regel Anfang November stattfindet, und der sich daran anschließenden unmittelbaren Versendung des Referentenentwurfs letztendlich Mitte November bekannt sein. Diese Neuregelung greift bereits bei der Festlegung der Erhöhungszahl für das Jahr 2008.
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Steuern“, „Gewerbesteuer“, „Gewerbesteuerumlage“ abrufbar.
Az.: IV/1 932-03