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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 479/2023 vom 11.07.2023
Änderung des § 245e BauGB für mehr kurzfristigen kommunalen Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie verabschiedet
Mit dem Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs wurde neben Klarstellungen und weiteren Maßnahmen im Bereich der LNG-Infrastruktur auch ein neuer Absatz 5 in § 245e BauGB beschlossen, mit dem Gemeinden kurzfristig mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie gegeben werden soll. Hiernach können Gemeinden vor Erreichen des ersten Flächenbeitragswerts ein Windenergiegebiet auch dann ausweisen, wenn die Regionalplanung in dem betreffenden Gebiet keine Fläche für die Windenergie vorgesehen hat, solange der Raumordnungsplan an der Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt. Die Änderung an § 245e BauGB war im ursprünglichen, in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen und erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hinzugefügt worden. Wegen der Berührung der Gesetzgebungskompetenz für die Raumordnung wird sie erst sechs Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten (vgl. Art. 72 Abs. 3 S. 2 GG).
Az.: 20.1.4.1-005/003 ste