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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 706/1999 vom 20.10.1999
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
In unseren Mitteilungen vom 05.09.1999 hatten wir unter der lfd. Nr. 586 über die Diskussion zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes berichtet. Hinsichtlich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer hatten wir ergänzend in unseren Mitteilungen vom 20.09.1999 unter der lfd. Nr. 622 auf die in unserem Intranet-Angebot enthaltenen Beispielsrechnungen hingewiesen.
Die Bundesregierung hat nunmehr am 24.09.1999 (Drucksache 528/99) den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes dem Bundesrat zugeleitet. Der Gesetzentwurf enthält zum einen die Anpassung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 50.000/100.000 DM und zum anderen im Zusammenhang mit dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer die Einführung der Verteilungskomponente "Gewerbekapitalsteueraufkommen" mit 40 %.
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, daß die Anpassung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie im Gesetzentwurf vorgesehen erfolgen wird. Hinsichtlich der Implementierung des Verteilungskriteriums "Gewerbekapitalsteueraufkommen" beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer können sich noch Änderungen bei der Höhe des Gewichtungsfaktors ergeben. Diskutiert wird insbesondere die Absenkung des Gewichtungsfaktors von 40 % auf 30 %. Insoweit kann derzeit noch keine abschließende Prognose abgegeben werden. Über den weiteren Verlauf werden wir in den Mitteilungen berichten.
Az.: IV/1-921-03; 922-01/0