Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 281/2023 vom 03.04.2023

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des BauGB in NRW in Kraft getreten

Das vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW 2023, S. 169 ff.) bekannt gemacht worden und am 31.03.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Vorgabe des § 249 Abs. 9 Satz 5 ff. BauGB umgesetzt, wonach der Ausschluss der 1000-Meter-Abstandsregelung für Windräder für alle Flächen innerhalb von Windenergiegebieten gilt. Zugleich werden Repowering-Maßnahmen nach § 16b Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz von der 1000-Meter-Mindestabstandsregelung ausgenommen. Die vorgesehenen Änderungen bewirken, dass außerhalb von Windenergiegebieten und Konzentrationszonen der pauschale Mindestabstand in NRW nur noch für neue Windenergieanlagen gilt.

Az.: 20.1.18-017/005 gr

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