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StGB NRW-Mitteilung 484/2014 vom 04.07.2014
Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze
Die StGB NRW-Geschäftsstelle hatte den Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW mit Schnellbrief vom 5. Juli 2014 bereits eine Vorabversion des vom Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Verfügung gestellt. Zwischenzeitlich ist das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV NRW), Ausgabe 2014 Nr. 18 vom 30.06.2014 auf den Seiten 335-346 veröffentlicht worden. Damit treten wesentliche Inhalte des Gesetzes zum 1.8.2014 in Kraft.
Az.: III/2 711-2