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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 28/2012 vom 13.12.2011
Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 08.12.2011 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Änderungen resultieren im Wesentlichen aus den Ergebnissen der Evaluierung des KAG NRW, welche in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen stattgefunden hat.
Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz folgende Änderungen:
Kostendeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums sind jetzt innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, bisher waren dies nur drei Jahre. Dasselbe gilt für Kostenunterdeckungen, die innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden sollen (bisher innerhalb von drei Jahren).
Der neue § 14 KAG NRW sieht vor, dass Festsetzung und Erhebung mehrerer Abgaben, die denselben Abgabepflichtigen betreffen, in einem Bescheid zusammengefasst werden können. Außerdem ist § 14 Abs. 2 KAG NRW jetzt Rechtsgrundlage für den Erlass von Dauerbescheiden.
Gemäß § 14 Abs. 2 KAG NRW kann ein Bescheid über Abgaben für einen bestimmten Zeitabschnitt bestimmen, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und der Abgabenbetrag nicht ändern.
Diese Änderungen gehen im Wesentlichen auf unsere Vorschläge zurück und dürften für die Verwaltungspraxis hilfreich sein.
Az.: IV/1 940-04