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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 296/2011 vom 25.05.2011
Änderung des Krediterlasses des MIK NRW
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat uns mit Schreiben vom 06.05.2011 über die Änderung des Runderlasses „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden GV“ (SMBI 652) vom 09.10.2006 informiert. Die Änderungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände wurden in dem Erlass im Wesentlichen übernommen.
Das Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“ (Junkernheinrich, Lenk et al.) sieht vor, die bis Ende 2010 aufgelaufenen Liquiditätskredite innerhalb von 10 Jahren um die Hälfte zu reduzieren. Um einen Widerspruch zu diesem Ziel des Gutachtens zu vermeiden, hat das MIK NRW auf eine „Dynamisierung“ der Berechnungsgrundlage vorerst verzichtet. Das MIK NRW hat jedoch seine Bereitschaft erklärt, die Festschreibung der Berechnungsgrundlage auf den Stichtag 31.12.2010 zu überprüfen, sofern in den Folgejahren Bedarf bestehe.
Zudem hat das MIK NRW aus Gründen der praktischen Umsetzung eine nicht wesentliche Überschreitung der jeweiligen Volumina der Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit zugelassen.
In Bezug auf das Abstimmungserfordernis mit der Kommunalaufsicht hat das MIK NRW den Berichten der Bezirksregierungen folgend festgelegt, dass die Kommunalaufsicht auf die Durchführung einer Abstimmung auch generell verzichten kann.
Der Änderungserlass ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) > IM-Erlasse einsehbar.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte zu den vorgesehenen Änderungen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme vom 29.04.2011 kann ebenfalls von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) > IM-Erlasse abgerufen werden.
Az.: IV/1 912-03