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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 321/2014 vom 01.04.2014
Änderung des Landesforstgesetzes NRW
Durch das vierte Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes vom 03.12.2013 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Seite 727 ff.) wurden die §§ 1, 10 und 70 des Landesforstgesetzes mit Wirkung vom 12.12.2013 geändert. Die Änderungen betreffen die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckgrünkulturen, den Bestandsschutz bestehender Anlagen und neue Regelungen zum Bodenschutz, die für alle Waldflächen gelten. Um eine gleichgerichtete Interpretation der gesetzlichen Änderungen zu gewährleisten, hat das MKULNV am 07.03.2014 einen Runderlass an die höheren Landschaftsbehörden mit Hinweisen zur Umsetzung des Änderungsgesetzes herausgegeben (Az. III-2 34-01-00.10).
Der Runderlass kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service ≥ Fachgebiete ≥ Umwelt, Abfall und Abfall ≥ Forstrecht abgerufen werden.
Az.: II gr-ko