Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 316/2015 vom 27.05.2015
Änderung des Meldegesetzes NRW
Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat nunmehr einen Entwurf zur Änderung des Meldegesetzes NRW vorgelegt. Der Entwurf und die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung" unter "Melderecht" abrufbar. Gleiches gilt für den Entwurf zur Melderegisterauskunftsverordnung, zur Portalverordnung sowie zur Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes.
Az.: I/2 110-01