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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 368/2012 vom 20.06.2012
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes geplant
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 30.05.2012 den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Um-setzung des so genannten „Trianel-Urteils“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.05.2011 (C-115/09).
Darin hatte der EuGH die umweltrechtliche Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) als europarechtswidrig beurteilt. Dies hat der EuGH damit begründet, dass nach Art. 10a der UVP-Richtlinie, mit dem die Europäische Union Vorschriften der UN ECE Aahus-Konvention über den Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten umgesetzt hat, Umweltverbände zwingend die Möglichkeit erhalten müssen, die Verletzung aller für die Zulassung von Vorhaben maßgeblichen Umweltvorschriften gerichtlich geltend machen zu können, die auf dem Unionsrecht basieren. Dies schließe auch solche Vorschriften ein, die allein den Interessen der Allgemeinheit dienen und keinen drittschützenden Charakter haben.
Art. 1 des vorgelegten Gesetzentwurfs enthält nunmehr die zur Umsetzung des „Trianel-Urteils“ notwendigen Änderungen des UmwRG. Dazu ist vorgesehen, bei der Umweltverbandsklage die bisherige Beschränkung der Rügebefugnis auf individualrechtsschützende Umweltvorschriften entfallen zu lassen. Die Art. 2 bis 11 des Entwurfs enthalten weitere punktuelle Anpassungen verschiedener umweltrechtlicher Rechtsvorschriften.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wird zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Hierüber und über den Fortgang der Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.
Az.: II/2 14-20