Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 586/2012 vom 24.10.2012

Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Umweltvereinigungen sollen in Zukunft gerichtliche oder behördliche Entscheidungen umfassender anfechten können. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf (17/10957) vorgelegt, mit dem die Richtlinie 2003/35/EG für Rechtsbehelfe anerkannter Umweltvereinigungen vom 26. Mai 2003 in nationales Recht umgesetzt werden soll.

In Deutschland musste dafür das Umwelt-Rechtbehelfsgesetz entsprechend novelliert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das so genannte Trianel-Urteil, aus dem Jahr 2011. Darin hatten die EU-Richter gerügt, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hinter den europarechtlichen Anforderungen zurückgeblieben sei.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sieht bislang vor, dass nur solche Umweltvorschriften angefochten werden können, die dem Schutz so genannter subjektiv-öffentlicher Rechte dienen. Nach dem neuen Gesetz sollen anerkannte Umweltvereinigungen aber alle nationalen Rechtsvorschriften geltend machen können, die umweltrechtliche Vorschriften der Europäischen Union umsetzen sowie alle unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Umweltrechts der Europäischen Union.

Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren. Der Gesetzentwurf kann bei Interesse im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710957.pdf abgerufen werden.

Az.: II gr-ko

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