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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 7/2003 vom 05.01.2003
Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Die Landesregierung hat am 7. November 2002 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingebracht. Anlaß für den Gesetzentwurf ist eine geplante Anpassung an geänderte Verhältnisse, und zwar sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Aus Sicht der Verwaltungspraxis ist eine Reihe von Regelungen des Vollstreckungsrechts nicht mehr zeitgemäß. Gesetzeslage und Vollstreckungswirklichkeit stimmen nicht mehr überein. Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren wird in vielerlei Hinsicht als schwerfällig, kompliziert und unübersichtlich empfunden.
Zudem ist es im Hinblick auf die Änderungen der Zivilprozeßordnung durch das 2. Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften angezeigt, die verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften den zivilprozeßrechtlichen anzupassen.
Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes hat sich in seiner Sitzung am 7. November 2002 mit dem Gesetzentwurf befaßt und die Reformvorschläge insgesamt begrüßt. Nach Auffassung des Ausschusses sind insgesamt eine bessere Durchsetzbarkeit von Ansprüchen und geringere Ausfälle bei den den Gemeinden zustehenden und von ihnen beizutreibenden Forderungen zu erwarten.
Az.: IV/1 952-00