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StGB NRW-Mitteilung 233/2006 vom 01.03.2006
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das von der Bundesregierung eingebrachte Erste Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II Hartz IV) verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen die monatliche Regelleistung des SGB II in den neuen Bundesländern an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern (345 Euro) zum 1.7. angeglichen, zum andern sind Änderungen im SGB II beschlossen worden, die beim Bund ab dem Jahr 2007 Minderausgaben von mehr als 2,5 Mrd. Euro jährlich erbringen sollen. Hierzu zählen im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Zustimmung des Leistungsträgers als Voraussetzung für die Leistungsgewährung an Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und umziehen wollen.
- Jugendlich, die ohne Zustimmung umziehen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur 80 % der Regelleistung und keine Leistungen für Unterkunft und Heizung.
- Ausschluss von Leistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die zuvor nicht in Deutschland gearbeitet haben, sondern zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen.
- Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages für Arbeitslosengeld II-Bezieher.
Das nunmehr vom Bundestag beschlossene Änderungsgesetz (BT-Drs. 16/99) bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Az.: III 810 - 2