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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 407/2024 vom 24.06.2024
Änderung im Bundesschienenwegeausbaugesetz
Bundestag und Bundesrat haben am 14.06.2024 die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) verabschiedet. Zuvor war im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt worden, wonach u.a. auch Empfangsgebäude als Teil der Bahninfrastruktur durch den Bund finanziert werden können. Hierfür hatte sich der DStGB eingesetzt. Ebenso konnte erreicht werden, dass in Folge der Sanierung von Hochleistungskorridoren keine anderen Streckenmaßnahmen zurückgestellt werden dürfen.
Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat ebenfalls die Novelle des BSWAG verabschiedet. Ziel der vierten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Im Vermittlungsausschuss konnte u.a. erreicht werden, dass das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekte und der Sanierung anderer Strecken gehen darf. Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden. Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden.
Anmerkungen des DStGB und StGB NRW
Besonders hervorzuheben für die Kommunen ist die künftige Förderfähigkeit der Empfangsgebäude. Hierfür hatte sich der DStGB eingesetzt. Mit der Regelung wird ein grundlegender Fehler der Bahnreform der 1990er Jahre korrigiert. Es kommt jedoch in den kommenden Jahren darauf an, dass auch konkrete Bundesmittel für ein umfassendes Bahnhofsprogramm bereitgestellt werden. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurde einschränkend die Formulierung vereinbart, dass „ausschließlich kommerziell genutzte Teile von Empfangsgebäuden nicht finanziert werden können“.
Der Kompromiss zum BSWAG stellt zudem u.a. klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird, was für Städte und Gemeinden abseits der Hauptstrecken von Bedeutung sein kann. Klar ist dennoch, dass die Sanierung der Hochleistungskorridore enorme Kapazitäten bei der zuständigen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn (DB Infra GO) und der Bauwirtschaft bindet.
Positiv ist schließlich auch die Lösung des Streits um die Finanzierung der Ersatzverkehre im Zuge der Korridorsanierung. Damit werden die Länder mit den Kosten nicht allein gelassen, was Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden ÖPNV-Mittel der Länder hat.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:
Grunddrucksache zum geänderten BSWAG: https://dserver.bundestag.de
Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss: https://dserver.bundestag.de
Az.: 33.0-003/002