Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 703/2024 vom 09.10.2024

Änderung in den Sektorleitlinien der KfW

Zum 01. Januar 2025 ändern sich die Vorgaben der Sektorleitlinien der KfW. Im besonders relevanten Gebäudesektor sind durch die Sektorleitlinien gesteuerte Projekte zukünftig nur noch bei der Nutzung von nachhaltigen Wärmeerzeugern (wie z. B. elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Nah- und Fernwärme, Biomasse) förderfähig. Dieses wirkt sich auch auf NRW.BANK-Förderprogramme aus, die mit KfW-Mittel refinanziert sind. Insbesondere gilt dieses für die Programme NRW.BANK.Kommunal Invest und NRW.BANK.Moderne Schule.

Von der Sektorleitlinien gesteuerte Projekte, in denen Heizungen mit Erdgas-Wärmeerzeugern (inkl. BHKW) vorgesehen sind, werden damit zukünftig von der Förderung ausgeschlossen. Sollte für bereits geplante Projekte diese Art der Wärmeerzeugung vorgesehen und die Nutzung von Förderprogrammen beabsichtigt sein, empfiehlt sich eine Antragstellung noch im Jahr 2024.

Az.: 20.2.6-004/001 gr

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