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StGB NRW-Mitteilung 45/2014 vom 10.01.2014
Änderung von Programmen im Ganztag
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass mit einem Änderungserlass vom 20.12.2013 der Runderlass „Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, Silentien“) (BASS 11-02 Nr. 9), der Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ (BASS 11-02 Nr. 19) und der Runderlass „Geld oder Stelle — Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote“ (BASS 11-02 Nr. 24) verlängert wurden und nunmehr jeweils bis zum 31.07.2019 in Kraft bleiben.
Im Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ wurde außerdem in Nr. 5.4.2 zur Umsetzung des 9. Schulrechtänderungsgesetzes die dort bisher für Kompetenzzentren vorgesehene Regelung allgemein auf Schulen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem übertragen. Der Änderungserlass soll im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Az.: IV/2 211-13