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StGB NRW-Mitteilung 699/2006 vom 23.10.2006
Änderungen bei der Künstlersozialabgabe
Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2007 vom 22. September 2006 ist der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2007 auf 5,1 % herabgesetzt worden. Im Jahr 2006 beträgt die Abgabe noch 5,5 %.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet die Künstlersozialversicherung derzeit für rd. 150.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizisten in Deutschland Schutz vor den Lebensrisiken Alter, Krankheit und Pflege. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 % über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird.
Az.: IV/2 823