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StGB NRW-Mitteilung 394/2017 vom 06.06.2017
Änderungen beim Online-Formular zur Meldung von Flüchtlingskosten
Die Erhebung „Tatsächliche Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen“ ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der kommunalen Spitzenverbände. In verschiedenen Schreiben — zuletzt mit Schnellbrief Nr. 114 vom 28.04.2017 - wurden die Kommunen bereits über den näheren Ablauf der Erhebung informiert. Alle Gemeinden in NRW wurden dazu aufgefordert, sich an der Erhebung zu beteiligen und die Daten mittels eines internet-basierten Online-Formulars an IT.NRW zu liefern.
Seit dem 06.06.2017 ist nunmehr die Meldung über das Online-Formular möglich. Kommunen können es im Internet auf der Seite https://www.idev.nrw.de/idev/OnlineMeldung aufrufen. Als Land ist „Nordrhein-Westfalen“ zu mailen. Für die Anmeldung benötigen die Kommunen eine individuelle Benutzerkennung mit Passwort, die Mitte Mai 2017 postalisch von IT NRW an die Kommunen verschickt worden ist. In diesem Zusammenhang der folgende wichtige Hinweis von IT NRW: „Die versendeten Benutzerkennungen sind leider fehlerhaft. Um sich anmelden zu können, ist eine führende Null zu ergänzen. Als Benutzerkennung ist daher anstelle von „504078xxx“ „0504078xxx“ anzugeben.“
Die Angaben für das 1. Quartal 2017 sind bis zum 23.06.2017 an IT.NRW zu übermitteln. Für weitere Auskünfte steht den Kommunen das Team „Erhebung Unterbringungskosten nach AsylbLG“ bei IT.NRW zur Verfügung (E-Mail: Erhebung-Unterbringungskosten-AsylbLG@it.nrw.de ).
Az.: 16.1.4.10