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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 620/2020 vom 11.09.2020
Änderungsantrag zum Gesetz zur Isolierung der COVID-19-Belastungen
Mit Antrag vom 10.09.2020 (Drs. 17/10934) beantragen die Fraktionen der CDU und der FDP, den Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (Drs. 17/9829) wie folgt zu ändern:
„In Artikel 1 wird dem § 7 folgender Absatz 3 angefügt:
(3) Die Landesregierung berichtet dem für Kommunales zuständigen Ausschuss des Landtags jährlich über die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Begründung:
Die Bestimmung enthält eine Pflicht, nach der die Landesregierung dem für Kommunales zuständigen Ausschuss des Landtags jährlich über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu berichten hat. Insbesondere sind die in den jeweiligen Haushalten isolierten Schäden mit deren Volumen, dem geplanten Abschreibungszeitraum sowie etwaige Sonderabschreibungen darzustellen. Mit dieser Berichtspflicht soll den Geboten von Transparenz und Klarheit über die finanzwirtschaftliche Situation der Kommunen angesichts der pandemiebedingten Haushaltsmehrbelastungen nachgekommen werden.
Das vorliegende Gesetz ist Teil des „Acht-Punkte-Plans zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen“, der vom Landeskabinett am 31. März 2020 beschlossen wurde. Die darin enthaltenen Regelungen bieten für die kommunale Familie eine Lösung für den Umgang mit finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. In Abhängigkeit von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung könnten Anpassungen am vorliegenden Gesetz oder neue Maßnahmen notwendig werden. Eine sachgerechte und zügige Anpassung durch den Gesetzgeber wird durch die Berichtspflicht und die damit einhergehende Befassung im Fachausschuss unterstützt.“
Az.: 41.0.1-006/008 mu