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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 260/1996 vom 05.06.1996
Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern
Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 4. Quartal 1995 folgende Fallpauschale:
Punktwert für:
- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.
- Laborleistungen O I 10,0 Dpf.
- Laborleistungen O II/O III 8,1 Dpf.
Gesamtvergütung:
Verwaltungsstelle Dortmund DM 3.221.267,56
Verwaltungsstelle Münster DM 2.803.775,04
KVWL DM 6.025.042,60
Behandlungsfälle:
Verwaltungsstelle Dortmund 32.552
Verwaltungsstelle Münster 26.146
KVWL 58.698
DM 6.025.042,60 : 58.698 Fälle = DM 102,64 Fallpauschale.
Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert. Für die Abrechnungen von Leistungen für das 1. Quartal 1995 beträgt die Fallpauschale DM 94,17, für das 2. Quartal 1995 DM 96,40 und für das 3. Quartal 1995 DM 97,88.
Az.: I/3-857-2