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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 139/1997 vom 20.03.1997
Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern
Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 3. Quartal 1996 folgende Fallpauschale:
Punktwerte für:
- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.
- Laborleistungen 8,1 Dpf.
Gesamtvergütung:
Verwaltungsstelle Dortmund DM 2.663.665,34
Verwaltungsstelle Münster DM 3.866.553,87
KVWL DM 6.530.219,21
Behandlungsfälle:
Verwaltungsstelle Dortmund 22.401
Verwaltungsstelle Münster 32.904
KVWL 55.305
DM 6.530.219,21 : 55.305 Fälle = DM 118,08 Fallpauschale.
Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert. Für die Abrechnungen von Leistungen für das 2. Quartal 1996 betrug die Fallpauschale DM 120,56.
Az.: I/3-857-2-1