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StGB NRW-Mitteilung 83/1996 vom 20.02.1996
Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern
Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das dritte Quartal 1995 folgende Fallpauschale:
Punktwert für:
- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.
- Laborleistungen O I 10,0 Dpf.
- Laborleistungen O II/O III 8,1 Dpf.
Gesamtvergütung:
Verwaltungsstelle Dortmund DM 1.878.436,50
Verwaltungsstelle Münster DM 2.061.883,41
KVWL DM 3.940.319,91
Behandlungsfälle:
Verwaltungsstelle Dortmund 19.256
Verwaltungsstelle Münster 20.999
KVWL 40.255
DM 3.940.319,91 : 40.255 Fälle = DM 97,88 Fallpauschale.
Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert. Für die Abrechnungen von Leistungen für das erste Quartal 1995 beträgt die Fallpauschale DM 94,17, für das zweite Quartal 1995 DM 96,40.
Az.: I/3-857-2