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StGB NRW-Mitteilung 433/2018 vom 11.07.2018

Äußere Differenzierung an den Realschulen

Die Fraktionen von CDU und FDP haben am 05.06.2018 einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung der Realschulen (Drucksache 17/2748) in den NRW-Landtag eingebracht. Die Landesregierung soll mit der Vorbereitung der Einführung eines vollständig äußerlich differenzierten Hauptschulbildungsgangs ab der Klasse 5 an den Realschulen beauftragt werden. 

Bislang sieht das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) in § 132c lediglich die Möglichkeit vor, an einer Realschule einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. Es erfolgt dann aber grundsätzlich eine Unterrichtung im Klassenverband. Eine äußere Differenzierung – also eine getrennte Unterrichtung – ist in diesem Fall nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) derzeit nur eingeschränkt möglich. Die beschriebenen Möglichkeiten haben nur wenige Schulträger genutzt. 

Nach den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen würde die Schaffung eines selbständigen Hauptschulzweiges unter dem Dach einer Realschule ermöglicht werden. Darin wird ein Instrument zur Sicherstellung der Beschulung von Schülern mit Hauptschulempfehlung trotz der in den kommenden Jahren verstärkt zu erwartenden Außerdienststellung der Hauptschulen gesehen.
Die Drucksache 17/2748 ist im Volltext im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/f7Md9o .

Az.: 42.1.4-001/001

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