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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 642/2020 vom 25.09.2020
Afrikanische Schweinepest: Informationen und Maßnahmen
Mitte September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem toten Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) nachgewiesen. Daher kann derzeit aus Deutschland kein Schweinefleisch in die meisten Nicht-EU-Länder exportiert werden. Weiter gibt es nicht nur ein Importverbot Chinas, Japans und Südkoreas, sondern einen faktischen Exportstopp. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) ist die Afrikanische Schweinepest keine vom Tier zum Menschen übertragbare Infektionskrankheit und daher für Menschen ungefährlich.
Bereits im März dieses Jahres wurde in Polen (21 km von der deutschen Grenze entfernt) eines von acht an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten Wildschweinen gefunden und zwar in einem Wald, der sich auch auf deutsches Staatsgebiet erstreckt. Zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest hat Sachsen nach diesem Vorfall mit dem Aufbau von Schutzzäunen entlang der Grenze zu Polen begonnen. Entlang der Lausitzer Neiße wurde auf 4,5 Kilometern eine erste Barriere errichtet. Damit sollte das Einwandern möglicherweise infizierter Wildschweine aus dem Nachbarland erschwert werden.
Die Barriere besteht aus Elektronetzen, denen punktuell auch abschreckende Gerüche anhaften. Mit der Errichtung sollen die Maßnahmen in Brandenburg unterstützt und flankiert werden. Brandenburg hatte wegen der grenznahen Fälle mit dem Aufbau eines 120 Kilometer langen Schutzzaunes von Frankfurt/Oder aus in Richtung Landesgrenze zu Sachsen begonnen.
Für Städte und Gemeinden nützliche Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu dem Thema „Afrikanische Schweinepest“ finden sich unter www.bmel.de.
Az.: 26.1-006/001