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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 316/2012 vom 18.06.2012
"Agenda 2020" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat am 22.05.2012 die Agenda 2020 beschlossen. Darin sind noch einmal die wesentlichen Forderungen zusammengefasst, die in den Gremien des Verbandes seit Jahren intensiv diskutieren und durch eine aktive Pressearbeit kommuniziert werden. Angefangen von der Notwendigkeit einer Reform der Grund- und Gewerbesteuer zur dauerhaften Verbesserung der kommunalen Einnahmesituation über die Reduzierung der kommunalen Soziallasten bis hin zur Überprüfung von Leistungsgesetzen sind dies alles Themen, wo der StGB NRW, oft gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden, Erfolge erzielen konnte.
Das gilt insbesondere für den Ausbau der U3-Betreuung. Hier waren es Städte des Landes NRW, die mittels einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das Land dazu bewegen konnten, fast vollständig die Kosten für den Bau und Betrieb von Krippenplätzen dauerhaft zu übernehmen. Das gilbt insbesondere auch für den Fall, dass, wie vorherzusehen ist, die Nachfrage den politisch festgelegten Wert von 32 % Versorgungsquote in NRW überschreiten wird. Insgesamt stellt das Land in den kommenen Jahren aus dem Landeshaushalt 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist ein ordentlicher Erfolg der Arbeit dieses Verbandes.
Dass die Anstrengungen im Hinblick auf die Realisierung des Rechtsanspruchs in Sachen Flexibilisierung von Standards, stärkerem Engagement der Wirtschaft und vor allem der Gewinnung von Betreuungspersonen massiv verstärkt werden müssen, ist mittlerweile in NRW politisches Allgemeingut. Das StGB NRW-Präsidium wird sich am 05.09.2012 mit einem Aktionsplan U3-Betreuung befassen, der zu diesen Punkten konkrete Aussagen enthalten wird. Um nicht in eine Klage-, Glaubwürdigkeits- und Finanzierungsfalle hineinzulaufen, müssen bereits jetzt die politischen Weichen gestellt werden, dass spätestens dann, wenn feststeht, dass der Rechtsanspruch nicht flächendeckend erfüllbar sein wird, Bund und Land gesetzgeberisch dafür sorgen, dass die bis zum 01.08.2013 erreichte Versorgungsquote als Erfüllung des Rechtsanspruchs gilt.
Az.: HGF