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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 852/2003 vom 19.11.2003
Aktion "Internet ins Klassenzimmer"
Nach Mitteilung der Stiftung Partner für Schule, einer Stiftung der Wirtschaft und des Schul- und Gesundheitsministeriums NRW, sind Computer und Internet in der Informationsgesellschaft allgegenwärtig. Daß sie in jedes Klassenzimmer gehören, um Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihr Berufsleben vorzubereiten, darüber bestehe ein breiter Konsens. Nicht alle besäßen allerdings die gleichen Startchancen, wie Ergebnisse empirischer Studien belegen. Es bestehe ein enger Zusammenhang von Herkunft und Bildungschancen. Gerade Haupt- und Sonderschüler hätten im Vergleich zu Schülern anderer Schulformen weniger Möglichkeiten, neue Medien im Unterricht zu nutzen. Um der digitalen Spaltung entgegenzuwirken, startet das Unternehmen ENRW Energie Nordrhein-Westfalen GmbH gemeinsam mit der Stiftung Partner für Schule NRW das Projekt Internet ins Klassenzimmer. Danach erhalten die ersten 50 Haupt- und Sonderschulen, die sich in Nordrhein-Westfalen durch die ENRW vernetzen lassen, einen Rabatt von 1.000 Euro. In der zweiten Projektphase, die im Frühjahr 2004 startet, werden alle Schulformen in das Projekt einbezogen.
Mit Inhouse Powerline bietet die ENRW - eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Düsseldorf AG und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Schulen die Möglichkeit, das hausinterne Stromnetz zur Datenübertragung zu nutzen. Bereits über 100 Schulen in Düsseldorf, sowie weitere Schulen in Lichtenau und Kürten würden Inhouse Powerline nutzen. Die Schülerinnen und Schüler könnten in jedem beliebigen Raum der Schule aus und in jedem beliebigen Unterrichtsfach im Internet surfen und Multimedia-Anwendungen einsetzen. Inhouse Powerline könne darüber hinaus in kürzester Zeit installiert werden ohne aufwändige Bauarbeiten. Interessierte erhalten weitere Informationen zum Projekt, zur Stiftung Partner für Schule NRW sowie zur ENRW im Internet unter www.partner-fuer-schule.nrw.de/projekt-enrw.php und www.enrw-gmbh.de.
Az.: IV/2-240-10/4