Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 116/2015 vom 08.12.2014

Aktionsplan Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 03.12.2014 das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit  (BMUB) erstellte „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ verabschiedet. Ein wesentlicher Baustein des Programms ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierte „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE). Beide Initiativen sehen Maßnahmen vor, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Ziel der Bundesregierung bleibt es, den Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken.

Kernstück von Aktionsprogramm und NAPE sind Einsparungen von 62 bis 78 Mio. t Kohlendioxid bis zum Jahr 2020 (davon 25 bis 30 Mio. t CO2 im Bereich des NAPE) durch einen geringeren Energieverbrauch, insbesondere durch energetische Gebäudesanierungen sowie Effizienzsteigerungen im Bereich der Stromerzeugung und im Bereich des Verkehrs.

Das Fördervolumen für den Bereich der Gebäudesanierung soll ab 2015 auf insgesamt 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt werden. Dazu wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank um 200 Mio. € erhöht. Dies ist zu begrüßen, da auch die energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude gefördert und ein Förderprogramm für Energieberater in Kommunen (zur Erarbeitung von Sanierungsstrategien für kommunale Gebäude) neu aufgelegt werden soll.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Aktionsprogramms ist aber darauf zu achten, dass die Fördertatbestände ausreichend weit gefasst werden und genügend Mittel für die Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes bereitgestellt werden. Außerdem dürfen bei der Gebäudesanierung nicht einzelne Techniken — wie z. B. die Fassadendämmung - im Vordergrund stehen, sondern Gebäude- wie auch Stadtquartiere - müssen als Gesamtsystem betrachtet werden.

Des weiteren sieht der NAPE vor, ab 2015 ein neues Förderprogramm für die Energieeffizienz in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen aufzulegen, mit dem - korrespondierend zur geplanten Änderung der AbwasserVO, mit der eine Verpflichtung zur Durchführung von Energiechechecks und —analysen eingeführt werden soll - solche Checks und Analysen für eine Übergangszeit von 5 Jahren mit bis zu zu 30 % der Kosten gefördert werden sollen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Kommunalberatung zum Thema Energieeinspar-Contracting und Gründung von kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken eingeführt werden.

Im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz 2020 soll die Landwirtschaft einen Beitrag zur Reduzierung des Stickstoffüberschusses liefern.  Dazu soll im Wege einer Novelle der DüngeVO der Stickstoffeintrag  in den Boden auf 80 kg N/ha gemindert, die Sperrfristen für die Düngemittelausbringung im Herbst und Winter verlängert und eine bundeweit einheitliche, verbindliche und zu dokumentierende Düngebedarfsermittlung eingeführt werden.

Im Bereich der Gebäudesanierung greift die Bundesregierung schließlich den Ansatz von Steuererleichterungen wieder auf, wonach 10 % der Kosten einer energetischen Sanierung von selbst genutztem und vermietetem Wohneigentum — verteilt auf 10 Jahre — von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Regelung soll ab 2015 gelten und auf fünf Jahre befristet sein und umfasst ein jährliches Fördervolumen von 1 Mrd. €. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wie die Steuerausfälle der Länder und Kommunen kompensiert werden sollen, ist aber noch nicht geklärt. Die Bundeskanzlerin führt hierzu am 11.12.2014 Gespräche mit den Ministerpräsidenten. Bis Februar 2015 soll eine rückwirkend ab Januar 2015 geltende Regel gefunden werden.

Die Bundesregierung verpflichtet sich, die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz in einem kontinuierlichen Prozess bis 2020 zu begleiten. Dazu erstellt das BMUB jährlich einen Klimaschutzbericht.

Schließlich kündigt die Bundesregierung im Aktionsplan an, im Jahr 2016 einen „nationalen Klimaschutzplan 2050“ zu verabschieden. Darin wird sie die bereits beschlossenen Zwischenziele für die Zeit nach 2020 zum Erreichen des langfristigen Klimaschutzziels verankern und die konkreten nächsten Reduktionsschritte und Maßnahmen beschreiben. Offensichtlich nach dem Vorbild in NRW soll der Klimaschutzplan 2050 in einem breiten Dialogprozess — auch unter direkter Beteiligung von Bürgern — erarbeitet werden. Das BMUB, das mit der Erstellung des Klimaschutzplans 2050 beauftragt ist, wird dazu im 1. Halbjahr 2015 eine Konferenz durchführen. Das Bundeskabinett soll den Klimaschutzplans 2050 dann 2016 verabschieden.

Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 kann bei Interesse im Internet unter  http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/aktionsprogramm-klimaschutz-2020/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3616 abgerufen werden, der NAPE unter http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=672756.html .

Az.: II gr-ko

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